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546b CH-LU

§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Studienangebot, Regelstudiendauer, Studienbeginn

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Studienangebot, Regelstudiendauer, Studienbeginn

1. Das Studienangebot der Fakultät umfasst

a. den Bachelorstudiengang BSc Gesundheitswissenschaften (180 ECTS-Punkte) mit einer Regelstudiendauer von sechs Semestern,

b. den Masterstudiengang MSc Health Sciences (120 ECTS-Punkte) mit einer Regelstudiendauer von vier Semestern,

c. den Masterstudiengang MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte) mit einer Regelstudiendauer von drei Semestern.

2. Weitere Studiengänge der Fakultät sind in separaten Reglementen geregelt.

3. Ein Teilzeitstudium ist möglich. Die Studiendauer verlängert sich entsprechend.

4. Die Studiengänge starten in der Regel zum Herbstsemester. Ein Studienbeginn zum Frühlingssemester ist möglich. Details sind in den Wegleitungen geregelt.

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