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546b CH-LU

§ 18 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Berechnung der Studienleistungen in ECTS-Punkten

Studienleistungen, ECTS-Punkte und Leistungsnachweise
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§ 18 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Berechnung der Studienleistungen in ECTS-Punkten

1. Die Fakultät berechnet die Studienleistungen in ECTS-Punkten gemäss dem «European Credit Transfer and Accumulation System» (ECTS).

2. Die Studiengänge beruhen auf Studienleistungen von durchschnittlich 30 ECTS-Punkten für jedes Semester (bei Vollzeitstudium).

3. Einem ECTS-Punkt entspricht ein durchschnittliches studentisches Arbeitspensum von 25 bis 30 Stunden.

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