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CH-LU
§ 14 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Spezifische Regelungen Masterstudiengang MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte)
Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
§ 14 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Spezifische Regelungen Masterstudiengang MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte)
1. Zum MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte) wird zugelassen, wer mindestens über einen universitären Bachelorabschluss oder einen äquivalenten Abschluss verfügt.
2. Die Zulassung zum MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte) ist nur aus bestimmten Studienrichtungen möglich. Diese sind in der Wegleitung des Studiengangs aufgeführt.
3. Die Zulassung zum MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte) kann mit Auflagen verbunden werden.
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Gegenstand
§ 15 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern →