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546b CH-LU

§ 14 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Spezifische Regelungen Masterstudiengang MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte)

Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
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§ 14 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Spezifische Regelungen Masterstudiengang MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte)

1. Zum MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte) wird zugelassen, wer mindestens über einen universitären Bachelorabschluss oder einen äquivalenten Abschluss verfügt.

2. Die Zulassung zum MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte) ist nur aus bestimmten Studienrichtungen möglich. Diese sind in der Wegleitung des Studiengangs aufgeführt.

3. Die Zulassung zum MSc Health Sciences (90 ECTS-Punkte) kann mit Auflagen verbunden werden.

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