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546b CH-LU

§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Spezifische Regelungen Masterstudiengang MSc Health Sciences (120 ECTS-Punkte)

Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
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§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Spezifische Regelungen Masterstudiengang MSc Health Sciences (120 ECTS-Punkte)

1. Zum MSc Health Sciences (120 ECTS-Punkte) wird zugelassen, wer mindestens über einen universitären Bachelorabschluss oder einen äquivalenten Abschluss verfügt.

2. Die Zulassung zum MSc Health Sciences (120 ECTS-Punkte) ist gemäss dem interdisziplinären Charakter des Studiengangs aus unterschiedlichen Studienrichtungen möglich. Diese sind in der Wegleitung des Studiengangs aufgeführt.

3. Die Zulassung zum MSc Health Sciences (120 ECTS-Punkte) erfolgt anhand einer fachwissenschaftlichen Überprüfung des Bewerbungsdossiers (Äquivalenzprüfung) durch den StuPA, welcher über die fachliche Eignung entscheidet. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden.

4. Für Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule ist die Aufnahme in den MSc Health Sciences (120 ECTS-Punkte) bei entsprechender fachlicher Qualifikation unter Auflagen oder Bedingungen möglich. Die Details sind in der Wegleitung des Studiengangs geregelt.

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