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546b CH-LU

§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Allgemeines

Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
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§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Allgemeines

1. Zu den Studiengängen wird zugelassen, wer die Bedingungen gemäss § 31 des Statuts der Universität Luzern vom 12. Dezember 2001 (Universitätsstatut) erfüllt. Die Zulassung erfolgt gemäss den Bestimmungen der Zulassungsrichtlinien der Universität.

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