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546b CH-LU

§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern - Studiendekanat

Organe und Zuständigkeiten
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§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge in Gesundheitswissenschaften an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern · Studiendekanat

1. Die Leiterin oder der Leiter des Studiendekanats ist für die operative Umsetzung dieser Studien- und Prüfungsordnung und der Wegleitungen verantwortlich.

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