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546a CH-LU

§ 3 Reglement über das Weiterbildungsangebot CAS in «Spezialisierter Palliative Care» der Universität Luzern und des Luzerner Kantonsspitals - Akademische Aufsicht

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§ 3 Reglement über das Weiterbildungsangebot CAS in «Spezialisierter Palliative Care» der Universität Luzern und des Luzerner Kantonsspitals · Akademische Aufsicht

1. Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern (Fakultät) übt die akademische Aufsicht über das Weiterbildungsangebot aus.

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