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§ 2 Reglement über das Weiterbildungsangebot CAS in «Spezialisierter Palliative Care» der Universität Luzern und des Luzerner Kantonsspitals - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Reglement über das Weiterbildungsangebot CAS in «Spezialisierter Palliative Care» der Universität Luzern und des Luzerner Kantonsspitals · Gegenstand
1. Das Reglement regelt die Zulassung zu den Angeboten, die Organisation und die Voraussetzungen zur Zertifikatsverleihung.
2. Einzelheiten können in der Wegleitung geregelt werden.
3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen aufstellt, gilt das Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern.
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Zweck und Lernziele
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