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546a CH-LU

§ 12 Reglement über das Weiterbildungsangebot CAS in «Spezialisierter Palliative Care» der Universität Luzern und des Luzerner Kantonsspitals - Certificate of Advanced Studies (CAS)

Abschlüsse und Zertifikate
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§ 12 Reglement über das Weiterbildungsangebot CAS in «Spezialisierter Palliative Care» der Universität Luzern und des Luzerner Kantonsspitals · Certificate of Advanced Studies (CAS)

1. Für den Erwerb eines «Certificate of Advanced Studies in spezialisierter Palliative Care der Universität Luzern» muss der erfolgreiche Abschluss des entsprechenden Zertifikatlehrgangs im Umfang von 15 ECTS-Punkten nachgewiesen werden.

2. Ein Diploma Supplement wird mit dem Abschluss ausgestellt; es gibt Aufschluss über Inhalt und Umfang des Studiengangs sowie über die Thematik und die Note der Zertifikatsarbeit.

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