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546a CH-LU

§ 11 Reglement über das Weiterbildungsangebot CAS in «Spezialisierter Palliative Care» der Universität Luzern und des Luzerner Kantonsspitals - Abschlüsse

Abschlüsse und Zertifikate
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§ 11 Reglement über das Weiterbildungsangebot CAS in «Spezialisierter Palliative Care» der Universität Luzern und des Luzerner Kantonsspitals · Abschlüsse

1. Die Abschlüsse werden im Namen der Fakultät ausgestellt und von der Dekanin oder vom Dekan der Fakultät, von der Präsidentin oder vom Präsidenten der Studienleitung im Namen der Universität Luzern sowie von der Vizepräsidentin oder vom Vizepräsidenten der Studienleitung, welche das LUKS vertritt, unterzeichnet.

2. Wer den Weiterbildungslehrgang oder das Weiterbildungsprogramm endgültig nicht besteht, erhält auf Wunsch einen Ausweis über allfällig bestandene Leistungen (Academic Record).

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