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546 GMFGMO CH-LU

§ 9 Reglement der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern (Fakultätsreglement GMF) - Fakultätsmanagerin oder Fakultätsmanager

Leitungsorgane der Fakultät
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§ 9 Fakultätsreglement GMF · Fakultätsmanagerin oder Fakultätsmanager

1. Die Fakultätsmanagerin oder der Fakultätsmanager berät und unterstützt die Dekanin oder den Dekan in allen operativen und strategischen Angelegenheiten. Sie oder er ist der Dekanin oder dem Dekan direkt unterstellt.

2. Der Fakultätsmanagerin oder dem Fakultätsmanager obliegen insbesondere

a. die Leitung der technischen und administrativen Dienste der Fakultät,

b. die Vorbereitung der Sitzungen der Fakultätsleitung und der Fakultätsversammlung,

c. die Vorbereitung des Budgets, der Jahresrechnung und der Leistungsvereinbarung sowie die fakultäre Bedarfsplanung zuhanden der Dekanin oder des Dekans,

d. die Mitwirkung beim Qualitätsmanagement der Fakultät,

e. weitere von der Dekanin oder dem Dekan übertragene Aufgaben.

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