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546 GMFGMO CH-LU

§ 4 Reglement der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern (Fakultätsreglement GMF) - Schweigepflicht

Organisation der Fakultät
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§ 4 Fakultätsreglement GMF · Schweigepflicht

1. Die Sitzungen der Fakultätsorgane sind nicht öffentlich.

2. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht.

3. Von vorstehenden Bestimmungen bleibt unberührt, dass die Fakultätsleitung die Universitätsleitung oder einzelne Mitglieder der Organe die durch sie vertretene Gruppierung über Beschlüsse oder den Stand der Beratungen, nicht aber über die Beratungen selbst, unterrichtet, es sei denn, dies wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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