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546 GMFGMO CH-LU

§ 14 Reglement der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern (Fakultätsreglement GMF) - Fachbereiche

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§ 14 Fakultätsreglement GMF · Fachbereiche

1. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gliedert sich die Fakultät in drei Fachbereiche

a. Gesundheitswissenschaften und Gesundheitspolitik,

b. Medizin und Medizinische Wissenschaften,

c. Rehabilitations- und Funktionsfähigkeitswissenschaften.

2. Die Fachbereiche setzen sich aus den Professuren und weiteren Personen der entsprechenden Gebiete zusammen. Eine Zuordnung zu mehreren Fachbereichen ist möglich. Die Fachbereiche organisieren sich selbst und werden durch die jeweilige Prodekanin oder den jeweiligen Prodekan geleitet.

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