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GMFGMO
CH-LU
§ 12 Reglement der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern (Fakultätsreglement GMF) - Delegierte
Weitere Organe der Fakultät
§ 12 Fakultätsreglement GMF · Delegierte
1. Die Fakultätsleitung und das Dekanat werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Weiterentwicklung der Fakultätsstrategie von Delegierten unterstützt.
2. Die Dekanin oder der Dekan ernennt die Delegierten und bezeichnet deren Aufgaben. Die Amtszeit der Delegierten beträgt in der Regel vier Jahre.
3. Die Delegierten arbeiten in ihren Aufgabenbereichen mit der Dekanatsverwaltung zusammen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Dekanin oder der Dekan.