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GMFGMO
CH-LU
§ 10 Reglement der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern (Fakultätsreglement GMF) - Leiterin oder Leiter des Studiendekanats
Leitungsorgane der Fakultät
§ 10 Fakultätsreglement GMF · Leiterin oder Leiter des Studiendekanats
1. Die Leiterin oder der Leiter des Studiendekanats stellt die Koordination und die Administration der Lehre der Fakultät sicher. Sie oder er ist der Dekanin oder dem Dekan direkt unterstellt.
2. Der Leiterin oder dem Leiter des Studiendekanats obliegen insbesondere
a. die Planung des Angebots der Lehrveranstaltungen sowie der Prüfungssessionen auf der Basis der relevanten Studien- und Prüfungsordnungen und weiterer Reglemente,
b. die Leitung der Studien- und Prüfungsadministration,
c. die Mitwirkung beim Qualitätsmanagement der Fakultät,
d. weitere von der Dekanin oder dem Dekan übertragene Aufgaben.