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§ 8 Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Innovation Management» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) - Zulassung
Weiterbildungsangebot
§ 8 Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Innovation Management» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) · Zulassung
1. Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium unter Einschluss der pädagogischen Hochschulen sowie über ausreichend Praxiserfahrung im Innovationsmanagement oder in Business Operations verfügt. Studierende ohne entsprechenden Abschluss können von der Studienleitung «sur dossier» zugelassen werden, wenn sie nachweislich über einen vergleichbaren Bildungs- und Erfahrungshintergrund verfügen.
2. Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung auf Antrag der Programmleiterin oder des Programmleiters.
3. Über die Äquivalenz der Abschlüsse entscheidet die Studienleitung aufgrund der Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern nach Rücksprache mit den Studiendiensten.
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Zweck
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