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545m CH-LU

§ 5 Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Innovation Management» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) - Programmleitung

Organisation
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§ 5 Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Innovation Management» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) · Programmleitung

1. Die Programmleiterin oder der Programmleiter ist für die operative Entwicklung und Führung des Lehrgangs verantwortlich. Sie oder er kann durch eine Programmkoordinatorin oder einen Programmkoordinator unterstützt werden. Die Programmleitung wird durch die Studienleitung bestimmt und durch die Universität Luzern angestellt. Arbeitsort ist die Universität Luzern. Die Programmleiterin oder der Programmleiter ist insbesondere verantwortlich für

a. Auswahl, Anleitung und Förderung der Zusammenarbeit der Dozierenden,

b. Leitung der Programmadministration und Instruktion und Führung der Programmkoordination,

c. Antrag an die Studienleitung betreffend Zulassung von Studierenden,

d. Beratung der Studierenden,

e. Ausarbeitung von Vorschlägen für das Lehrangebot und von Massnahmen der Qualitätssicherung,

f. Evaluation des Lehrgangs sowie der Dozierenden,

g. Regelung der Leistungsnachweise und Organisation des ECTS-Systems,

h. Erstellung des Budgets, des Rechnungsabschlusses und des Jahresberichts zuhanden der Studienleitung.

2. Die Programmleiterin oder der Programmleiter nimmt an den Sitzungen der Studienleitung mit beratender Stimme teil.

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