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§ 10 Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Innovation Management» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) - Qualitätssicherung und Reporting
Weiterbildungsangebot
§ 10 Reglement über das Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Innovation Management» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) · Qualitätssicherung und Reporting
1. Der Lehrgang wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert und evaluiert.
2. Die Studienleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.
3. Die Studienleitung erstattet dem IMA und der Fakultät jährlich einen Bericht.
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Zweck
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