Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
545l MoDI CH-LU

§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS in Management of Digital Innovation» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (Reglement MAS MoDI) - Qualitätssicherung und Reporting

Weiterbildungsangebot
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§ 9 Reglement MAS MoDI · Qualitätssicherung und Reporting

1. Das Weiterbildungsangebot wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert und permanent evaluiert.

2. Die Studiengangsleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.

3. Die Studiengangsleitung erstattet der Fakultätsversammlung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät jährlich Bericht.

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