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545l MoDI CH-LU

§ 2 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS in Management of Digital Innovation» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (Reglement MAS MoDI) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Reglement MAS MoDI · Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt die Zulassung zum Weiterbildungsangebot, die Organisation und die Voraussetzungen zur Titelverleihung.

2. Einzelheiten können in einer Wegleitung geregelt werden.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern.

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