Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
545k MoIT CH-LU

§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS in Management of Innovative Technologies» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) in Kooperation mit der Hochschule Luzern (HSLU) (Reglement MAS MoIT) - Qualitätssicherung und Reporting

Weiterbildungsangebot
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Reglement MAS MoIT · Qualitätssicherung und Reporting

1. Das Weiterbildungsangebot wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert und permanent evaluiert.

2. Die Studiengangsleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.

3. Die Studiengangsleitung erstattet der Fakultätsversammlung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät jährlich Bericht.

← § 8 Reglement MAS MoIT Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS in Management of Innovative Technologies» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) in Kooperation mit der Hochschule Luzern (HSLU) (Reglement MAS MoIT) - Zweck § 10 Reglement MAS MoIT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →