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§ 2 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS in Management of Innovative Technologies» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) in Kooperation mit der Hochschule Luzern (HSLU) (Reglement MAS MoIT) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Reglement MAS MoIT · Gegenstand

1. Dieses Reglement regelt die Zulassung zum Weiterbildungsangebot, die Organisation und die Voraussetzungen zur Titelverleihung.

2. Einzelheiten können in einer Wegleitung geregelt werden.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Weiterbildung an der Universität Luzern.

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