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§ 14 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS in Management of Innovative Technologies» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) in Kooperation mit der Hochschule Luzern (HSLU) (Reglement MAS MoIT) - Rechtspflege

Schlussbestimmungen
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§ 14 Reglement MAS MoIT · Rechtspflege

1. Gegen Verfügungen im Zusammenhang mit diesem Reglement kann nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde geführt werden.

2. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage.

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