Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
545k MoIT CH-LU

§ 11 Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS in Management of Innovative Technologies» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) in Kooperation mit der Hochschule Luzern (HSLU) (Reglement MAS MoIT) - Master of Advanced Studies (MAS)

Abschlüsse und Zertifikate
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Reglement MAS MoIT · Master of Advanced Studies (MAS)

1. Für den Erwerb des «MAS in Management of Innovative Technologies of the University of Lucerne» müssen die drei Zertifikatslehrgänge gemäss § 1 und die Masterarbeit (§ 6 Abs. 2) bestanden worden sein.

2. Die Schlussnote des MAS setzt sich aus den nach ECTS-Punkten gewichteten Noten der drei Zertifikatslehrgänge und der Masterarbeit zusammen.

3. Ein Diploma Supplement gibt Aufschluss über Inhalt und Umfang des Studiengangs sowie über die Thematik der schriftlichen Arbeit.

← § 10 Reglement MAS MoIT Reglement zum Weiterbildungsangebot «MAS in Management of Innovative Technologies» des Instituts für Marketing und Analytics der Universität Luzern (IMA) in Kooperation mit der Hochschule Luzern (HSLU) (Reglement MAS MoIT) - Zweck § 12 Reglement MAS MoIT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →