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§ 8 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Artificial Intelligence Management for Business Value an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern» (CAS Artificial Intelligence Management for Business Value) - Zulassung

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§ 8 CAS Artificial Intelligence Management for Business Value · Zulassung

1. Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium, unter Einschluss der pädagogischen Hochschulen, sowie über ausreichend Praxiserfahrung verfügt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne entsprechenden Abschluss können von der Studienleitung «sur dossier» zugelassen werden, wenn sie ausreichende berufliche Erfahrungen vorweisen können.

2. Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung auf Antrag des Programmleiters bzw. der Programmleiterin.

3. Über die Äquivalenz von Abschlüssen entscheidet die Studienleitung aufgrund der Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern nach Rücksprache mit den Studiendiensten.

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