§ 4 Reglement über den Zertifikatslehrgang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Artificial Intelligence Management for Business Value an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern» (CAS Artificial Intelligence Management for Business Value) - Studienleitung
§ 4 CAS Artificial Intelligence Management for Business Value · Studienleitung
1. Die Studienleitung setzt sich aus zwei bis vier Personen der Universität Luzern und der HSLU zusammen. Die Mitglieder der Studienleitung werden für vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand kann weitere Mitglieder als Beisitzer ernennen.
2. Die Studienleitung übernimmt unter anderem die folgenden Aufgaben
a. Ausrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Lehrgangs,
b. Entscheid über das Lehrangebot und über die Anrechnung und Zuordnung von ECTS-Punkten,
c. Zulassung von Studierenden,
d. Genehmigung des Budgets, der Gebühren, der Honorare, der Jahresrechnung, des Jahresberichtes zuhanden des IMA und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie Bewilligung von Ausgaben ausserhalb des Budgets,
e. Entscheid über die Annahme und Verwendung von Drittmitteln und die Vergabe von Stipendien.
3. Die Programmleiterin bzw. der Programmleiter nimmt an den Sitzungen der Studienleitung mit beratender Stimme teil.
4. Die Studienleitung ist für alle Bereiche zuständig, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Organe fallen.