Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
545f IMA CH-LU

§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA) - Qualitätssicherung und Reporting

Weiterbildungsangebot
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA) · Qualitätssicherung und Reporting

1. Der Lehrgang wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert und evaluiert.

2. Die Studienleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden.

3. Die Studienleitung erstattet dem IMA und der Fakultät jährlich einen Bericht.

← § 8 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA) Zweck § 10 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →