545f
IMA
CH-LU
§ 7 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA) - Zulassung
Weiterbildungsangebot
§ 7 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA) · Zulassung
1. Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium unter Einschluss der pädagogischen Hochschulen sowie über ausreichend Praxiserfahrung im Innovationsmanagement oder in Business Operations verfügt. Studierende ohne entsprechenden Abschluss können von der Studienleitung «sur dossier» zugelassen werden, wenn sie nachweislich über einen vergleichbaren Bildungs- und Erfahrungshintergrund verfügen.
2. Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung auf Antrag der Programmleiterin oder des Programmleiters.
3. Über die Äquivalenz der Abschlüsse entscheidet die Studienleitung aufgrund der Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern nach Rücksprache mit den Studiendiensten.
← § 6 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA)
Zweck
§ 8 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA) →