§ 4 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA) - Studienleitung
§ 4 Reglement zum Weiterbildungsangebot «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Growth and Transformation» des Instituts für Marketing and Analytics der Universität Luzern (IMA) · Studienleitung
1. Die Studienleitung setzt sich aus zwei bis vier Personen der Universität Luzern zusammen. Sie werden von der Fakultätsversammlung für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
2. Die Studienleitung übernimmt unter anderem die folgenden Aufgaben
a. * Ausrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Lehrgangs,
b. * Entscheid über das Lehrangebot und über die Anrechnung und Zuordnung von ECTS-Punkten,
c. Zulassung von Studierenden,
d. * Genehmigung des Budgets, der Gebühren, der Honorare, der Jahresrechnung, des Jahresberichts zuhanden des IMA und der Fakultät sowie Bewilligung von Ausgaben ausserhalb des Budgets,
e. Entscheid über die Annahme und Verwendung von Drittmitteln und die Vergabe von Stipendien.
3. ...
4. Die Studienleitung ist für alle Bereiche zuständig, soweit diese nicht in die Zuständigkeit anderer Organe fallen.