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545d CH-LU

§ 7 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Effective Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee, «CAS in Decision Making and Leadership», «CAS in Information Management and Leadership», «CAS in Human Factors and Leadership», «CAS in Decisive Leadership» und «CAS in Human Potential and Leadership» - Zulassung

Weiterbildungsangebot
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§ 7 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Effective Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee, «CAS in Decision Making and Leadership», «CAS in Information Management and Leadership», «CAS in Human Factors in Leadership» und «CAS in Decisive Leadership» · Zulassung

1. Zu den Zertifikatslehrgängen und zum Weiterbildungsmaster-Lehrgang kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium, unter Einschluss der pädagogischen Hochschulen, verfügt. Sur-dossier-Aufnahmen sind möglich.

1bis. Der «CAS in Decisive Leadership» kann nur durch Absolventinnen und Absolventen des Führungslehrgangs «Einheit» der HKA mit Start ab August 2022 absolviert werden. Die Zulassung zum Führungslehrgang «Einheit» richtet sich nach den für diesen geltenden Regelungen der HKA. Absolventinnen und Absolventen von vor August 2022 durchgeführten Führungslehrgängen «Einheit» belegen den «CAS in Decision Making and Leadership». Es kann nur entweder der «CAS in Decisive Leadership» oder der «CAS in Decision Making and Leadership» absolviert werden.

2. Die Zulassung zum Weiterbildungsmaster-Lehrgang erfordert zusätzlich den erfolgreichen Abschluss von drei Zertifikationslehrgängen gemäss § 1 Absatz 1bis.

3. Mit der Zulassung wird, basierend auf allfälligen bereits absolvierten Lehrgängen der HKA, entschieden, ob einzelne Module erlassen bzw. angerechnet werden.

4. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung auf Antrag der Programmleiterin oder des Programmleiters. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

5. Über die Äquivalenz der Abschlüsse entscheidet der Vorstand aufgrund der Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern nach Rücksprache mit den Studiendiensten.

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