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545d CH-LU

§ 5 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Effective Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee, «CAS in Decision Making and Leadership», «CAS in Information Management and Leadership», «CAS in Human Factors and Leadership», «CAS in Decisive Leadership» und «CAS in Human Potential and Leadership» - Programmleitung

Organisation
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§ 5 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Effective Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee, «CAS in Decision Making and Leadership», «CAS in Information Management and Leadership», «CAS in Human Factors in Leadership» und «CAS in Decisive Leadership» · Programmleitung

1. Die Programmleiterin oder der Programmleiter ist für die operationelle Entwicklung und Führung des Weiterbildungsangebots verantwortlich. Sie oder er kennt die Bedingungen universitärer Weiterbildung und hat eine klar definierte Ansprechperson bei der HKA. Sie oder er kann durch eine Programmassistentin oder einen Programmassistenten unterstützt werden. Die Programmleitung wird durch die Universität Luzern angestellt. Arbeitsort ist die Universität Luzern.

2. Die Programmleiterin oder der Programmleiter ist insbesondere verantwortlich für

a. Auswahl, Anleitung und Förderung der Zusammenarbeit der Dozierenden,

b. * Leitung der Programmadministration sowie Instruktion und Führung der Programmassistenz,

c. Antrag an den Vorstand zur Zulassung von Studierenden,

d. Beratung der Studierenden,

e. * Ausarbeitung von Vorschlägen für die Lehrgänge und Massnahmen der Qualitätssicherung,

f. Evaluation der Lehrgänge und des Programms sowie der Dozierenden,

g. Regelung der Leistungsnachweise und Organisation des ECTS-Systems,

h. * Erstellung des Budgets und des Rechnungsabschlusses sowie des Jahresberichts zuhanden der Fakultät und des Vorstandes.

3. Die Programmleiterin oder der Programmleiter nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.

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