§ 13 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Effective Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee, «CAS in Decision Making and Leadership», «CAS in Information Management and Leadership», «CAS in Human Factors and Leadership», «CAS in Decisive Leadership» und «CAS in Human Potential and Leadership» - Finanzielles
§ 13 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Effective Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee, «CAS in Decision Making and Leadership», «CAS in Information Management and Leadership», «CAS in Human Factors in Leadership» und «CAS in Decisive Leadership» · Finanzielles
1. Die einzelnen Lehrgänge sind kostendeckend durchzuführen.
2. Zwischen der Universität Luzern und der HKA besteht ein Partnerschaftsvertrag, der unter anderem die Verwendung von Ertragsüberschüssen und die Tragung von Defiziten regelt.
3. Die Honorare der Dozierenden werden vom Vorstand im Rahmen der durch den Universitätsrat verabschiedeten Richtlinie für Honorare im Bereich der Weiterbildung und bei wissenschaftlichen Tagungen an der Universität Luzern festgelegt. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten ehrenamtlich. Spesen werden vergütet.
4. Die beanspruchten Querschnittsleistungen der Universität im Sinne von § 22 Absatz 4 des Rahmenreglements für die Weiterbildung an der Universität Luzern werden durch eine Strukturkostenpauschale von 6 Prozent auf den eingenommenen Studiengebühren abgegolten.