§ 12 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Effective Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee, «CAS in Decision Making and Leadership», «CAS in Information Management and Leadership», «CAS in Human Factors and Leadership», «CAS in Decisive Leadership» und «CAS in Human Potential and Leadership» - Master of Advanced Studies (MAS)
§ 12 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Effective Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit der Höheren Kaderausbildung der Armee, «CAS in Decision Making and Leadership», «CAS in Information Management and Leadership», «CAS in Human Factors in Leadership» und «CAS in Decisive Leadership» · Master of Advanced Studies (MAS)
1. Für den Erwerb des «Masters of Advanced Studies in Effective Leadership of the University of Lucerne» muss der erfolgreiche Abschluss des modularen Weiterbildungsangebots gemäss § 1 Absatz 1 im Umfang von 60 ECTS-Punkten (§ 8 Abs. 1 und 2) nachgewiesen werden. Der Weiterbildungsmaster-Lehrgang gilt dann als erfolgreich absolviert, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind
a. * Abschluss von drei Zertifikatslehrgängen gemäss § 1 Absatz 1bis (insgesamt 39 ECTS-Punkte),
b. * erfolgreicher Besuch des Mastermoduls einschliesslich Präsentation (8 ECTS-Punkte),
c. * ...
cbis. * erfolgreiche Annahme der Masterarbeit (13 ECTS-Punkte),
d. * bestandene mündliche Präsentation der Masterarbeit.
1bis Wird eine Schlussnote für den Weiterbildungsmaster-Lehrgang (MAS) vergeben, setzt sich diese aus den nach ECTS-Punkten gewichteten Noten der drei Zertifikatslehrgänge, der Masterarbeiten und des Mastermoduls zusammen.
2. Ein Diploma Supplement gibt Aufschluss über den Inhalt und den Umfang des Weiterbildungsangebots sowie über das Thema der Masterarbeit.
3. ...