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545c CH-LU

§ 7 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Humanitarian Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, «CAS in Leading by Example», «CAS in Leading High Performing and Multidisciplinary Teams» und «CAS in Leading Complex Operations and Transformations» (Reglement «MAS in Humanitarian Leadership») - Zulassung

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§ 7 Reglement «MAS in Humanitarian Leadership» · Zulassung

1. Zu den Zertifikatslehrgängen und zum Weiterbildungsmaster-Lehrgang kann zugelassen werden, wer über ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium unter Einschluss der Pädagogischen Hochschulen verfügt. Höchstens 20 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können aufgrund besonderer Umstände «sur dossier» zugelassen werden.

2. Die Zulassung zum Weiterbildungsmaster-Lehrgang bedingt zusätzlich den erfolgreichen Abschluss der drei Zertifikatslehrgänge gemäss § 1 Absatz 1.

3. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung auf Antrag der Programm-Managerin oder des Programm-Managers.

4. Über die Äquivalenz der Abschlüsse entscheidet der Vorstand aufgrund der Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern nach Rücksprache mit den Studiendiensten.

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