§ 12 Reglement über die Weiterbildungsangebote «MAS in Humanitarian Leadership» der Universität Luzern in Kooperation mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, «CAS in Leading by Example», «CAS in Leading High Performing and Multidisciplinary Teams» und «CAS in Leading Complex Operations and Transformations» (Reglement «MAS in Humanitarian Leadership») - Master of Advanced Studies (MAS)
§ 12 Reglement «MAS in Humanitarian Leadership» · Master of Advanced Studies (MAS)
1. Für den Erwerb des «Masters of Advanced Studies in Humanitarian Leadership of the University of Lucerne» muss der erfolgreiche Abschluss des Weiterbildungsangebots im Umfang von 60 ECTS-Punkten nachgewiesen werden. Der Weiterbildungsmaster-Lehrgang gilt dann als erfolgreich absolviert, wenn alle Voraussetzungen wie folgt erfüllt sind
a. * Abschluss aller drei Zertifikatslehrgänge gemäss § 1 Absatz 1 im Umfang von insgesamt 30 ECTS-Punkten,
b. * Absolvierung einer vierten Studienphase (Mastermodul) im Umfang von 10 ECTS-Punkten,
c. * erfolgreich bestandene mündliche Präsentation der Masterarbeit,
d. * erfolgreiche Annahme der Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS-Punkten.
2. Ein Diploma Supplement gibt Aufschluss über den Inhalt und den Umfang des Weiterbildungsangebots sowie über das Thema der schriftlichen Arbeit.
3. Die Erzielung mehrerer Abschlüsse, welche auf denselben ECTS-Punkten beruhen, ist nicht möglich. Beim Erwerb eines MAS werden zuvor ausgestellte Zertifikate aberkannt. Allfällige bereits ausgestellte Abschlussdokumente werden eingezogen.