§ 7 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Studienleistungen
§ 7 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Studienleistungen
1. Die minimal zu erbringenden Studienleistungen während des Promotionsstudiums umfassen 18 ECTS-Credits. Der Nachweis dieser Leistungen gilt als Voraussetzung für die Eröffnung des Promotionsverfahrens. In der Regel bestehen diese Leistungen in der Teilnahme an unterschiedlichen Angeboten wie z.B. Kolloquien oder Veranstaltungen im Bereich Schlüsselqualifikationen sowie externen Veranstaltungen. Details sind in der Wegleitung geregelt.
2. Zudem sind während des Promotionsstudiums zwei Forschungsseminare der Fakultät, jeweils inklusive einer Präsentation des Dissertationsvorhabens, zu absolvieren.
3. Die Wegleitung kann zusätzliche Studienleistungen für alle Promovierenden verbindlich vorschreiben. Weitere Studienleistungen für einzelne Promovierende werden in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer schriftlich festgelegt.