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545b CH-LU

§ 6 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Dauer

Zulassung und Dauer
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§ 6 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Dauer

1. Das Promotionsstudium dauert maximal sechs Jahre. Die Frist beginnt mit dem Semester der ersten Immatrikulation und endet mit dem Tag der Anmeldung zum Promotionsverfahren.

2. Die Fakultätsversammlung entscheidet auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen über eine Verlängerung der maximalen Studiendauer.

3. Es besteht während der gesamten Dauer des Promotionsstudiums Immatrikulationspflicht.

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