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545b CH-LU

§ 2 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Fakultätsversammlung

Organe und Zuständigkeiten
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§ 2 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Fakultätsversammlung

1. Die Fakultätsversammlung erlässt Wegleitungen zum Promotionsstudium sowie zum Promotionsverfahren und zur Publikation.

2. Die Fakultätsversammlung beschliesst im Rahmen dieser Ordnung mit den Stimmen ihrer promovierten Mitglieder.

3. Die Fakultätsversammlung kann Aufgaben an den bzw. die Studiendelegierte oder die Dekanatsadministration delegieren.

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