545b
CH-LU
§ 19 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Gebühren
Schlussbestimmungen
§ 19 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Gebühren
1. Die Prüfungsgebühren sowie die Gebühren für Diplome und Abschlusszeugnisse richten sich nach der Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung).