545b
CH-LU
§ 17 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Gesamtprädikat
Promotionsverfahren
§ 17 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Gesamtprädikat
1. Die Gesamtnote berechnet sich aus dem im Verhältnis 1:3 gewichteten Durchschnitt aus der Verteidigungsnote (Gewicht 1) und dem Durchschnitt der Gutachten (Gewicht 3). Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt exakt, das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
2. Als Gesamtprädikat wird verliehen bei einem Notendurchschnitt von
a. 5,75-6,00: summa cum laude,
b. 5,25-5,74: insigni cum laude,
c. 4,75-5,24: magna cum laude,
d. 4,25-4,74: cum laude,
e. 4,00-4,24: rite.