545b
CH-LU
§ 12 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Bewertungen
Promotionsverfahren
§ 12 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Bewertungen
1. Die Dissertation und die Verteidigung werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet.
2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen
6: hervorragend
5,5: sehr gut
5: gut
4,5: befriedigend
4: genügend
3,5: mangelhaft
3: schlecht
2,5: schlecht bis sehr schlecht
2: sehr schlecht
1,5: sehr schlecht bis unbrauchbar
1: unbrauchbar bzw. unlauteres Prüfungsverhalten