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545b CH-LU

§ 12 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Bewertungen

Promotionsverfahren
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§ 12 Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Bewertungen

1. Die Dissertation und die Verteidigung werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet.

2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen

6: hervorragend

5,5: sehr gut

5: gut

4,5: befriedigend

4: genügend

3,5: mangelhaft

3: schlecht

2,5: schlecht bis sehr schlecht

2: sehr schlecht

1,5: sehr schlecht bis unbrauchbar

1: unbrauchbar bzw. unlauteres Prüfungsverhalten

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