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§ 8 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Dekanatsadministration
Organe und Zuständigkeiten
§ 8 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Dekanatsadministration
1. Die Dekanatsadministration ist für die Umsetzung dieser Studien- und Prüfungsordnung und der Wegleitungen verantwortlich. Die oder der Studiendelegierte kann einzelne Aufgaben an die Dekanatsadministration delegieren.