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§ 7 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Studienausschuss
Organe und Zuständigkeiten
§ 7 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Studienausschuss
1. Die Fakultätsversammlung kann einzelne Aufgaben einem Ausschuss übertragen, der mindestens aus der Dekanin oder dem Dekan und der oder dem Studiendelegierten besteht. Den Gruppierungen gemäss § 5 des Organisationsreglements der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern steht jeweils eine Vertretung zu.