Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
545a CH-LU

§ 7 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Studienausschuss

Organe und Zuständigkeiten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Studienausschuss

1. Die Fakultätsversammlung kann einzelne Aufgaben einem Ausschuss übertragen, der mindestens aus der Dekanin oder dem Dekan und der oder dem Studiendelegierten besteht. Den Gruppierungen gemäss § 5 des Organisationsreglements der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern steht jeweils eine Vertretung zu.

← § 6 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern Studienangebot, Regelstudiendauer, Studienbeginn § 8 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →