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545a CH-LU

§ 6 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Studiendelegierte oder Studiendelegierter

Organe und Zuständigkeiten
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§ 6 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Studiendelegierte oder Studiendelegierter

1. Die Fakultätsversammlung bestimmt eine hauptamtliche Professorin oder einen hauptamtlichen Professor als Studiendelegierte oder als Studiendelegierten und umschreibt die Aufgaben.

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