545a
CH-LU
§ 45 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Prüfungsgebühren
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 45 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Prüfungsgebühren
1. Die Gebühren für Studien, Prüfungen, Diplome, Abschlusszeugnisse und Zertifikate richten sich nach den Bestimmungen über die Erhebung von Gebühren an der Universität Luzern.