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§ 42 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Diplom und Diplomzusatz

Studienabschluss
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§ 42 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Diplom und Diplomzusatz

1. Das Diplom bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiengangs der Fakultät. Es enthält die genaue Bezeichnung des Studiengangs sowie den erworbenen Grad, die Gesamtnote und das entsprechende Prädikat.

2. Das Diplom wird von der Dekanin oder dem Dekan unterzeichnet. Die Namen der Diplomierten werden veröffentlicht.

3. Mit dem Diplom erhält die Absolventin oder der Absolvent einen Diplomzusatz ausgestellt. Dieser enthält detaillierte Angaben zum absolvierten Studium und zu erzielten Einzelbewertungen der Studienleistungen.

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