Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
545a CH-LU

§ 41 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Prädikate

Studienabschluss
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 41 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Prädikate

1. Den Noten werden folgende Prädikate zugeordnet

a. Bei einem Durchschnitt von 5,75-6,00: summa cum laude,

b. bei einem Durchschnitt von 5,25-5,74: insigni cum laude,

c. bei einem Durchschnitt von 4,75-5,24: magna cum laude,

d. bei einem Durchschnitt von 4,25-4,74: cum laude,

e. bei einem Durchschnitt von 4,00-4,24: rite.

← § 40 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern Studienangebot, Regelstudiendauer, Studienbeginn § 42 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →