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§ 40 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Zusammensetzung der Gesamtnote des Studienabschlusses

Studienabschluss
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§ 40 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Zusammensetzung der Gesamtnote des Studienabschlusses

1. Im Monostudiengang wird die Abschlussnote des Bachelor- bzw. Masterstudiums als nach Credits gewichteter Durchschnitt aller benoteten Studienleistungen berechnet. Die Noten von nicht bestandenen Studienleistungen fliessen in den Notenschnitt ein, sofern diese nicht in einem Wiederholversuch bestanden wurden. Wurde eine Studienleistung mit ungenügender Note zu einem späteren Zeitpunkt bestanden, so fliesst nur die Note des bestandenen Versuches in den Notenschnitt ein. Die Berechnung des Notenschnitts erfolgt exakt, das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

1bis. Im Hauptfachstudiengang setzt sich die Abschlussnote des Bachelorstudiums als nach Credits gewichteter Durchschnitt der Note des Hauptfachs sowie der Note des Nebenfachs zusammen. Die Berechnung der Note des Hauptfachs erfolgt analog zur Berechnung der Abschlussnote im Monostudiengang (Abs. 1). Die Note des Nebenfachs wird durch die anbietende Fakultät gemäss deren Regelungen berechnet.

2. Sind extern erbrachte Studienleistungen anzurechnen, legt die oder der Studiendelegierte die Zusammensetzung der Gesamtnote fest.

3. Während des Masterstudiums absolvierte, benotete Auflagen fliessen in die Berechnung der Gesamtnote des Masterstudiums ein. Studienleistungen aus der Mastervorbereitungsstufe (Zulassung zum Master mit Bedingungen) werden bei der Berechnung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.

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