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545a CH-LU

§ 4 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Dekanin oder Dekan

Organe und Zuständigkeiten
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§ 4 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Dekanin oder Dekan

1. Die Dekanin oder der Dekan ist für den Studienbetrieb verantwortlich und entscheidet im Regelungsbereich dieser Studien- und Prüfungsordnung über alle Angelegenheiten, soweit nicht ein anderes Organ für zuständig erklärt wird.

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