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§ 39 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Abschluss des Studiums
Studienabschluss
§ 39 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Abschluss des Studiums
1. Ein Bachelor- oder Masterstudium schliesst ab, wer alle Studienleistungen dieser Studien- und Prüfungsordnung sowie der dazugehörigen Wegleitung bestanden und mit einer Gesamtnote von mindestens 4,0 abgeschlossen hat.
2. Wer das Studium endgültig nicht besteht, erhält auf Wunsch eine Bestätigung über die bestandenen Einzelprüfungen.